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RECHTS-TIPPS

Typengenehmigung

9/21/2006

Jedem Verkehrsteilnehmer ist an und für sich klar, dass serienmäßig hergestellte Motorfahrzeuge der Typengenehmigung unterliegen. Dies ist an und für sich relativ einfach. Manchen unbekannt ist, dass auch besondere Bestandteile und Ausrüstungsgegenstände für Motorfahrzeuge und Fahrräder einer besonderen Typengenehmigung unterliegen. Dies insbesondere, wenn die entsprechenden Vorrichtungen die Verkehrssicherheit möglicherweise gefährden könnten. Nur beispielsweise erwähnt bedürfen Verbreiterungen von Fahrzeugen, spezielle Spoiler, Auspuffanlagen, einer besonderen Typengenehmigung. Allerdings werden natürlich für diese Typengenehmigungen entsprechende Genehmigungen der Europäischen Gemeinschaft bzw. des EWR anerkannt. Natürlich empfiehlt es sich immer, derartige Zeugnisse im Original vorzulegen und ein entsprechendes Übereinkommen mit der MFK zu finden.

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