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Auch wenn man nicht wirklich gerne daran denkt, ein Verkehrsunfall kann im Inland schon Kopfzerbrechen bereiten. Im Ausland kommen dann noch entsprechende Sprachbarrieren sowie Unklarheiten über die Rechtslage hinzu.
Wichtig ist sicherlich, dass Sie in ganz Europa den europäischen Notruf: 112 betätigen können.
Gleich nach einem Unfall gelten die selben Verhaltensregeln wie im Inland: Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, ärztliche Hilfe herbeirufen, anschließend zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.
Bei reinen Blechschäden empfiehlt es sich immer, Beweise zu sichern, Spuren zu vermessen, insbesondere Lichtbilder zu erstellen sowie natürlich die Daten der beteiligten Lenker und Fahrzeuge im Detail festzuhalten.
Wichtig ist, dass bei Personenschäden unbedingt die entsprechende Polizei benachrichtigt wird. Als Grundregel beim Umgang mit ausländischen Polizeibehörden gilt: keinerlei Protokolle unterschreiben, deren Inhalt nicht verstanden werden oder deren Inhalt nicht akzeptiert werden kann.
Hilfreich ist immer das Ausfüllen eines europäischen Unfallberichtes, da er europaweit in allen Sprachen inhaltlich und grafisch ident ist und somit auch bei Verständigungsproblemen mit dem Unfallsgegner helfen kann.
Sollte das Verschulden unklar sein, empfiehlt es sich immer, dass Sie innert einer Woche die eigene Haftpflichtversicherung verständigen, weshalb es hilfreich ist, entsprechende Notfallkarten der eigenen Versicherung in den Urlaub mitzunehmen.
Mitgliedern des AMTC Liechtenstein steht beispielsweise die kostenlose Rechtsauskunft zur Verfügung.
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