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RECHTS-TIPPS

Verhalten bei Unfällen

7/23/2009

Die Strassenverkehrsordnung regelt das Verhalten bei Unfällen. Ereignet sich ein Unfall, an dem ein Motorfahrzeug oder Fahrrad beteiligt ist, so müssen alle Beteiligten sofort anhalten. Sie haben nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs zu sorgen. Sind Personen verletzt, so haben alle Beteiligten für Hilfe zu sorgen, Unbeteiligte, soweit es ihnen zumutbar ist. Die Beteiligten, in erster Linie die Fahrzeugführer, haben die Polizei unmittelbar zu benachrichtigen. Alle Beteiligten – auch Mitfahrende – haben bei der Feststellung des Tatbestandes mitzuwirken. Ist lediglich Sachschaden entstanden, so hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichten und Namen und Adresse bekannt zu geben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen. Diese Verpflichtungen sind sehr streng auszulegen. Ein an einem Unfall beteiligter Lenker hat daher von sich aus die anderen Unfallsbeteiligten nach anderen Verletzungen zu befragen. Er darf sich nicht nur auf seine eigenen optischen Wahrnehmungen verlassen sondern muss eine entsprechende Kontrolle durchführen. Er muss auch dafür sorgen, dass bei einem Unfall verletzte Personen entweder durch ihn selbst oder durch Dritte entsprechende Hilfe erhalten.

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