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Bei Verkehrsunfällen stellt sich häufig die Frage, wen das Verschulden an dem Schadensereignis trifft. Regelmässig trifft beide Lenker ein entsprechendes Verschulden und sind die Verschuldensquoten durch die Versicherungen mit Zustimmung der beteiligten Lenker oder schlussendlich durch die Gerichte festzustellen.
Nach diesen Verschuldensquoten werden die Schadenersatzansprüche entsprechend aufgeteilt. Als Beispiel: Bei einem Unfall zwischen einem aus einer Parklücke nach rückwärts herausfahrenden Personenkraftwagen und einem anderen, der bei rechtzeitiger Reaktion das Auffahren noch hätte verhindern können, wird eine Verschuldensteilung von 2:1 gerechtfertigt sein. Dies bedeutet, dass den rückwärts herausfahrenden Lenker 2/3tel des Verschuldens treffen und den zu spät Reagierenden 1/3tel.
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