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RECHTS-TIPPS

Niesen im Straßenverkehr

1/30/2009

Interessant ist, mit welchen Fällen sich der Oberste Gerichtshof zu beschäftigen hat. So hat der OGH in einer Entscheidung ausgesprochen: Ein Autolenker, der bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h auf einer geraden, breiten und übersichtlichen Strasse wegen eines plötzlichen Niesens derart die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, dass er von der Fahrbahn abkommt, auf den Gehsteig gerät und dort Schaden anrichtet, handelt fahrlässig, da er die notwendige Konzentration und Aufmerksamkeit vermissen liess und deshalb sein Fahrzeug nicht beherrschte. Die 2. Instanz als Berufungsgericht hat dieser Verkehrsteilnehmer vom Vorwurf des Nichtbeherrschen des Fahrzeuges freigesprochen. Dies wurde durch den Staatsanwalt bekämpft und hat schlussendlich der Staatsanwalt durch den OGH Recht bekommen. Gemäß Feststellung des Obersten Gerichtshofes handele es sich hierbei eindeutig um einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz. Ein derartiger Verkehrsteilnehmer beherrscht eben sein Fahrzeug nicht so, dass er seinen Verkehrspflichten nachkommen kann. Im gegenständlichen Fall sind Gott sei Dank keine Personen zu Schaden gekommen sondern war der Delinquent selbst der dadurch am Meisten Geschädigte. Im gegenständlichen Fall wurde dem Verkehrsteilnehmer natürlich nicht nur dieser eine Verstoß vorgeworfen, zudem war dieser Verkehrsteilnehmer auch noch alkoholisiert.

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