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Üblicherweise kann man sich darauf verlassen, wenn im Kreuzungsbereich die Ampelstellung auf Grün zeigt, dass man gefahrlos in die Kreuzung einfahren kann.
Wenn es die Verkehrslage zulässt, kann der Lenker davon ausgehen, dass die Kreuzung frei ist.
Es befreit jedoch nach der Rechtssprechung der Gerichte die Verkehrsteilnehmer nicht von der Verpflichtung, die Verkehrslage zu beobachten und die Weiterfahrt danach einzurichten.
Grundsätzlich darf man natürlich bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren. Man darf auch wohl darauf vertrauten, dass aus der nunmehr gesperrten Querrichtung niemand mehr in die Kreuzung einfahren wird.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss jedoch nach Rechtssprechung der Gerichte immer damit rechnen, dass auch nach Beginn der Grünphase in der Fahrtrichtung noch nicht alle aus der Querrichtung gekommenen Fahrzeuge die Kreuzung schon verlassen haben.
Man darf daher insbesondere in den ersten Sekunden der Grünphase nicht unbekümmert auf das eigene Fahrtrecht bestehen.
Fahrzeuglenker, die sich ei grünblinkendem Licht einer Kreuzung nähern müssen zufolge des dadurch angekündigten unmittelbar bevorstehenden Endes des Zeichens „Freie Fahr“ (§ 38 Abs 6 StVO) erhöhte Vorsicht anwenden, um noch vor der Kreuzung anhalten zu können, wenn sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit nicht mehr bei Grünlicht in die Kreuzung einfahren können.
Interessant und doch erschreckend ist das Ergebnis einer Untersuchung durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit: in sechs Bundesländern (Wien, OÖ, Slzb., Ktn., Stmk., Tirol) wurde die „Anhaltebereitschaft bei Rot“ genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Im Schnitt wird das Rotlicht in Österreich pro ampelgeregelter Kreuzung alle acht Minuten überfahren – in Wien sogar alle fünf Minuten. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hängt dabei eng mit der Risikobereitschaft zusammen: Höhere Geschwindigkeiten verleiten automatisch zu häufigeren Gelb- oder Rotlichtübertretungen. 88 Prozent der Rotsünder queren den Kreuzungsbereich in den ersten beiden Sekunden der Rotphase. Einige zeigen sich auch später risikobereit: zwölf Prozent überfahren die Haltelinie noch in der dritten bis achten (!) Sekunde – das Unfallrisiko ist entsprechend hoch.
Daher mein Ratschlag: im Zweifelsfall sich für ein Anhalten entscheiden, wobei zu beachten ist, dass dieses Anhalten nicht jäh erfolgen darf, da der Nachfolgeverkehr nicht gefährdet werden darf.
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