Home
Anwälte
Das Team
Online
Dr. Pitschmann
Dr. Santner
Rechts-Tipp
Kontaktaufnahme
Interessante Links

Advokaturbüro

Pitschmann&Santner

Schillerstrasse 4

A-6800 Feldkirch

Tel:+43 5522 78400

Fax:+43 5522 78812

Email:
kanzlei@anwaltspartner.at

RECHTS-TIPPS

Schadenersatz nach einem Foul beim Fußballspielen

6/18/2008

Gerade im Profisport können bspw. Schadenersatzklagen beträchtliche Höhen erreichen. Insbesondere geht es um Forderungen aus dem Titel Schmerzengeld, Heilungskosten aber natürlich auch Verdienstentgang, was im Profisport sehr teuer werden kann. Die österreichischen Gerichte sind jedoch bei Zuspruch von Schadenersatzforderungen infolge eines Fouls beim Fußballspielen sehr zurückhaltend. Einerseits überwiegt das allgemeine Interesse an der Sportausübung, das Interesse desjenigen, der auf eigene Gefahr den Sport selbst ausübt. Andererseits wird ein kämpferischer Einsatz von allen Beteiligten hingenommen und kennt natürlich der geschädigte Verletzte auch die Gefahr und handelt größtenteils somit auch auf eigene Gefahr. Grundsätzlich können jedoch dann Schadenersatzansprüche erhoben werden, wenn die Verletzung durch den gegnerischen Spieler vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Motivation für den Körperkontakt in keinerlei Zusammenhang mit dem sportlichen Erfolg steht, sondern ausschließlich Ausfluss einer Aggressionshandlung darstellt. Wenn etwa Verletzungen nicht im Kampf um den Ball entstehen, sondern bspw. durch Schlagen, durch Revanchefouls, durch Ellebogen-Checks können die Gerichte bei Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsatzes Schadenersatz zusprechen. Somit kann natürlich längst nicht jedes Foul einen Schadenersatzanspruch auslösen. Es muss entweder Vorsatz vorliegen oder ein grober Regelverstoß der unverhältnismäßig rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigen Körpereinsatz begangen wurde und in keinerlei Zusammenhang mit der Suche nach dem sportlichen Erfolg steht. Schadenersatzansprüche werden bspw. zugesprochen bei brutalem Hineingrätschen in den Lauf eines Spielers ohne die Möglichkeit den Ball zu spielen oder bspw. das Rutschen eines Spielers mit gestrecktem Bein auf einen bereits am Boden liegenden gegnerischen Spieler ohne Chance überhaupt den Ball zu spielen. Die österreichische Rechtssprechung hat zu Recht dafür Sorge getragen, dass nicht gerade jede Verletzung beim Fußballspiel Schadenersatzansprüche auslöst, zieht jedoch Grenzen bei brutalen Fouls, die in keinerlei Zusammenhang mehr mit einem „gesunden Fußballsport“ stehen.

© Copyright 2003 Advokaturbüro Pitschmann & Santner Anwaltspartnerschaft
                   A-6800 Feldkirch, Schillerstrasse 4 Tel: +43 5522 78400 Email:
kanzlei@anwaltspartner.at