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RECHTS-TIPPS

Haushaltshilfekostenersatz

5/28/2008

Sollten Sie bei einem Unfall verletzt worden sein, haben Sie natürlich Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz. Dies kann bei einer Körperverletzung aus dem Titel des Schmerzengeldes erfolgen; auch die entsprechenden Sachschäden sind natürlich zu ersetzen. Haushaltshilfekostenersatz nennt man den Anspruch beispielsweise von haushaltsführenden oder am Haushalt mitwirkenden Personen, wenn diese für einen gewissen Zeitraum – in denen sie verletzt waren – nicht in der Lage waren, der Haushaltstätigkeit entsprechend nachzukommen. Sachverständige stellen dies fest und rechnen auch mit entsprechenden Prozenten, dh bei einer schweren Verletzung wird üblicherweise der Haushalt von der verletzten Person einige Wochen zur Gänze nicht geführt werden können und möglicherweise einige weitere Wochen nur zu einem gewissen Prozentsatz nicht geführt werden können, da die leichter verletzte Person oder in der Heilungsphase befindliche Person schon wieder teilweise den Haushalt selbst führen kann und nur zu schweren Arbeiten nicht in der Lage ist. Dies ist im Detail durch einen erfahrenen Juristen herauszurechnen und hat der schuldige Gegner auch hiefür Schadenersatz zu leisten.

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