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Bei Unfällen kommt es häufig vor, dass beispielsweise auch ein selbständiger Unternehmer für einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage ist, sein Unternehmen zur Gänze zu führen.
Werden Ersatzkräfte angestellt, die die Leistung des Unternehmers übernehmen, hat der Unternehmer natürlich die Möglichkeit die Kosten der Ersatzkraft vom Schädiger einzufordern.
Fallweise versuchen jedoch auch Angehörige, beispielsweise ohne Entgelt dem Unternehmer eben zu helfen um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Dem Verletzten stehen jedoch trotzdem diese sogenannten fiktiven Kosten einer Ersatzkraft zu, weil der Schädiger durch Mehrleistungen des Verletzten oder durch unentgeltliche Hilfe von Dritten nicht entlastet werden soll. Die Schadensberechnungen von Verdienstentgangsansprüchen bei selbständig Erwerbstätigen ist jedoch relativ kompliziert und wird man in der Praxis versuchen, eine vernünftige einvernehmliche Lösung mit dem gegnerischen Versicherer herbeizuführen.
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