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Bei Verkehrsunfällen, in denen eine Person verletzt wird, die nicht angeschnallt war, trifft üblicher Weise die nicht angeschnallte Person ein Mitverschulden, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei ordnungsgemäßer Verwendung des Sicherheitsgurtes die Verletzungen entweder gar nicht oder weniger gravierend ausgefallen wären.
Ein Kleinkind, das nicht ordnungsgemäß im Kindersitz befestigt war, trifft kein Mitverschulden, da ein Kleinkind nach den Auslegungen der Gerichte kein Verschulden treffen kann und kann die Tatsache bei Schmerzengeldansprüchen des Kleinkindes diesem nicht entgegengehalten werden.
Natürlich ist es seitens des Verkehrsteilnehmers ein Kleinkind an einem Kindersitz nicht ordnungsgemäß anzuschnallen ein Irrsinn, führt dies jedoch nicht zu einer Kürzung der Ansprüche des verletzten Kindes.
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