|
Beim Einbiegen nach links, ist den entgegenkommenden, geradeausfahrenden sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang zu geben. Fahrzeuge, die von Hauptfahrbahnen kommen, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen.
Dies trifft natürlich nur dann zu, wenn keine anderen Ver- oder Gebotszeichen vorliegen und natürlich auch keine Ampelanlagen vorhanden sind.
Diese können Theoretisch die Vorrangregelungen ändern. Bei Verletzung von Vorrangregeln trifft den benachrangten Verkehrsteilnehmer prinzipiell immer das überwiegende Verschulden an einem Verkehrsunfall, auch wenn der Unfallsgegner theoretisch wegen verspäteter Reaktion oder überhöhter Geschwindigkeit möglicher Weise mitschuldig sein sollte. Das Mitverschulden wiegt gegenüber einer Vorrangverletzung immer geringer.
|