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Der Oberste Gerichtshof hat eine interessante Entscheidung insoweit getroffen, als einem Radfahrer, der nicht den Radweg benutzt hat, sondern auf der Strasse gefahren ist ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall im Ausmaß von einem Drittel zugerechnet worden ist.
Die Schaffung von Radwegen dient ja unter anderem auch dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. Die Trennung von Radfahrern und Automobilverkehr in Radwege und Strassen soll zu einer erhöhten Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen und ist dieses Mitverschulden des Radfahrers unter diesem Gesichtspunkt verständlich.
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