|
Bei einem Verkehrsunfall wurde eine schwer übergewichtige (55 kg Übergewicht) Frau verletzt.
Der medizinische Sachverständige hat ausgeführt, dass der Heilungsverlauf in Relation zu einer normalgewichtigen Patientin infolge des Übergewichtes bei dieser Person wesentlich länger dauerte.
Aus diesem Grund hat diese Person auch wesentlich höhere Schmerzen-geldansprüche gegenüber dem Unfallsgegner gestellt. Der Unfallsgegner wendete ein, dass er nicht einsehe, diese überdimensionalen Schmerzengeldansprüche bezahlen zu müssen, da er für das Übergewicht der Patientin nicht verantwortlich sei.
Hier haben die Gerichte nochmals klargestellt, dass nach bisher herrschender Auffassung in der Lehre und in der Rechtssprechung eine schadensbegünstigende Konstitutionsschwäche des Geschädigten den Schädiger nicht entlastet.
Dies bedeutet, dass die Gerichte nunmehr dieser verletzten Person auch die infolge des Übergewichtes höheren Ansprüche zugesprochen hat. Die Beklagten haben daher für die gesamten, der übergewichtigen Klägerin zugefügten Schmerzen sowie die sonstigen Kosten einzustehen.
|