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RECHTS-TIPPS

Sind unsere Strassen Mülldeponien?

7/4/2008

Immer wieder ist leider zu beobachten, dass – nicht nur Jugendliche – ihre Kaugummis achtlos und gegenüber ihren Mitmenschen respektlos auf der Strasse entsorgen. Auch kann immer wieder beobachtet werden, dass beispielsweise Raucher ihre Zigarettenstummel nicht in dafür vorgesehene Aschenbecher entsorgen, sondern achtlos auf die Strasse, auf Gehsteige und auf öffentlichen Plätzen auf den Boden werfen. Dies ist nicht nur unanständig, sondern auch gegenüber anderen „Mitbewohnern“ respektlos. Der Landtag hat im Jahre 1988 ein Abfallgesetz erlassen und ist dort beispielsweise geregelt, dass Abfälle bewegliche Sachen sind, deren sich der Besitzer entledigen will. Somit können Kaugummis und Zigarettenstummel natürlich als Abfall bezeichnet werden. Abfälle sind nach diesem Abfallgesetz gesondert nach Abfallarten zu entsorgen. Dies fällt üblicherweise in den Zuständigkeit der Gemeinden. Klar geregelt ist aber, dass die Entsorgung von Abfällen ausserhalb von bewilligten Abfallentsorgungsanlagen verboten ist. Auch gibt es entsprechende Strafbestimmungen und können bei einer derartigen illegalen Abfallentsorgung ganz empfindliche Geldstrafen anfallen. Bei der illegalen Entsorgung von sogenannten „Kleinabfällen“ beträgt die Höchstgrenze der Geldstrafe CHF 50.000. Zigarettenstummel gehören in den Aschenbecher. Gebrauchte Kaugummis in den Abfalleimer. Auf der Strasse und auf sonstigen öffentlichen Plätzen haben derartige Abfälle nichts verloren.

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