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RECHTS-TIPPS

Regeln für Fussgänger

3/25/2008

Fussgänger müssen die Trottoirs benützen. Wo solche fehlen, haben sie am Strassenrand und, wenn besondere Gefahren es erfordern, hintereinander zu gehen. Wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen, haben sie sich an den linken Strassenrand zu halten, namentlich ausserorts in der Nacht. Fussgänger haben die Fahrbahn auch vorsichtig und auf dem kürzesten Weg (also nicht schräg) zu überqueren, nach Möglichkeit auf einem Fussgängerstreifen. Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber natürlich nicht überraschend betreten. Allgemein haben auch Fussgänger auf den fliessenden Verkehr Rücksicht zu nehmen.

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