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Es entspricht der ständigen Rechtssprechung der Liechtensteiner Gerichte, dass alkoholisierte Lenker, die einen Unfall verschulden grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bedingte Strafnachsicht haben, es sei denn, es liegt ein ganz besonders gelagerter Ausnahmefall vor.
Dies bedeutet, dass bei verschuldeten Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss durch die Liechtensteiner Gerichte prinzipiell unbedingte Geld- teilweise sogar Haftstrafen ausgesprochen werden.
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