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RECHTS-TIPPS

Verletzung bei Fasnachtsumzug

1/15/2008

Auch wenn ich Ihnen den Spass an Fasnachtsumzügen nicht verderben möchte, muss in diesem Zusammenhang auch manchmal auf Gefahren hingewiesen werden. So kommt es leider fallweise vor, dass auch bei Fasnachtsumzügen Personen verletzt werden. Einerseits sind manche Fasnachtswagen umgebaut. Andererseits kann natürlich bei dem sogenannten „närrischen Treiben“ durch Übermut auch vielleicht ungewollt eine Person verletzt werden. Auch bei Fasnachtsumzügen gelten die üblichen Regeln des Schadenersatzrechtes. Wer rechtswidrig und schuldhaft eine andere Person verletzt, hat Schadenersatz zu leisten. Dies kann im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen haben, da bei Körperverletzungen auch strafrechtliche Tatbestände vorliegen können.

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