Home
Anwälte
Das Team
Online
Dr. Pitschmann
Dr. Santner
Rechts-Tipp
Kontaktaufnahme
Interessante Links

Advokaturbüro

Pitschmann&Santner

Schillerstrasse 4

A-6800 Feldkirch

Tel:+43 5522 78400

Fax:+43 5522 78812

Email:
kanzlei@anwaltspartner.at

RECHTS-TIPPS

Unterhalt nach Ehescheidung

7/1/2008

Immer wieder wird versucht bei entsprechenden Unterhaltszahlungen sogenannte Lebenshaltungskosten in Abzug zu bringen. Der Oberste Gerichtshof des Fürstentum Liechtensteins hat ganz klar ausgesprochen, dass die die Ehewohnung betreffenden Wohnungskosten, wie beispielsweise auch Kreditrückzahlungen und Kreditzinsen für die Haus- bzw Wohnungsanschaffung, nicht abzugsfähig sind. Auch sogenannte monatliche Nebenkosten für die Ehewohnung sind, bei der Frage nach der Bemessung des Unterhalts, nicht abzugsfähig.

© Copyright 2003 Advokaturbüro Pitschmann & Santner Anwaltspartnerschaft
                   A-6800 Feldkirch, Schillerstrasse 4 Tel: +43 5522 78400 Email:
kanzlei@anwaltspartner.at