Home
Anwälte
Das Team
Online
Dr. Pitschmann
Dr. Santner
Rechts-Tipp
Kontaktaufnahme
Interessante Links

Advokaturbüro

Pitschmann&Santner

Schillerstrasse 4

A-6800 Feldkirch

Tel:+43 5522 78400

Fax:+43 5522 78812

Email:
kanzlei@anwaltspartner.at

RECHTS-TIPPS

Unfall beim Rodeln

11/12/2007

Dass Rodeln im Winter nicht nur Spass machen kann, belegen immer wieder entsprechende Unfälle. Werden bei Unfällen Personen verletzt, kann dies auch manchmal dazu führen, dass die Gerichte mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Grundsätzlich entspricht es der ständigen Rechtssprechung, dass auch beim Rodeln das Gebot des Fahrens auf Sicht Gültigkeit hat. Ein Rodler hat daher seine Fahrweise so zu gestalten, dass er bei Auftreten eines Hindernisses oder Erkennen einer Gefahr in der Lage ist, seinen Rodel rechtzeitig zum Stillstand zu bringen. Fallweise ist auch die Frage zu klären, ob den Betreiber der Rodelbahn eine Haftung trifft. Grundsätzlich ist ein Rodler in erster Linie selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Der Betreiber hat jedoch dafür zu sorgen, dass keine sogenannten „atypischen Gefahren“ vorliegen. Es handelt sich hiebei insbesondere um Hindernisse, mit denen man normalerweise nicht rechnen muss und die für einen Sportler eben nicht ohne weiteres erkennbar sind. Sind solche atypischen Gefahrenquellen Ursache mit Mitursache eines Rodelunfalls, haftet auch der Betreiber der Rodelbahn.

© Copyright 2003 Advokaturbüro Pitschmann & Santner Anwaltspartnerschaft
                   A-6800 Feldkirch, Schillerstrasse 4 Tel: +43 5522 78400 Email:
kanzlei@anwaltspartner.at