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RECHTS-TIPPS

Schadenersatz für Verletzungen beim Schifahren

11/29/2007

Wenn jemand eine gültige Schiliftkarte kauft, tritt er somit in ein Vertragsverhältnis mit dem Pistenerhalter/Liftbetreiber ein. Bei entsprechenden Unfällen kann man somit von einer Vertragshaftung ausgehen. Der Liftbetreiber hat dem Sportpublikum gegenüber die Qualität der Pistensicherung zu garantieren und treffen ihn entsprechende Sorgfaltspflichten. Grundsätzlich zu sichern ist immer der organisierte Schiraum inklusive auch der Schirouten und natürlich der Schipisten. Auch hat der Pistenerhalter dafür zu sorgen, dass Sturzräume am Pistenrand abgesichert und gekennzeichnet sind. Nachdem die Anzahl der Schiunfälle stetig steigt, liegt hiezu in der Zwischenzeit eine sehr ausgiebige Rechtssprechung vor und werden die Liftbetreiber immer mehr zum Schadenersatz bei Schiunfällen verpflichtet.

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