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RECHTS-TIPPS

Schadenersatz für Verletzungen beim Skifahren

11/23/2007

In den letzten Jahren hat der Skisport aufgrund der erweiterten technischen Möglich-keiten enorme Fortschritte gemacht. Der klassisch alpine Skilauf wurde weitgehend vom Carving abgelöst. Damit verbunden ist natürlich ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Auch die Prozesse gegen so genannte Skiliftbetreiber haben exorbitant zugenom-men. Die Sicherheitsanforderungen und -pflichten für die Pistenhalter haben mittler-weile ausmaße erreicht, die noch vor wenigen Jahren unvorstellbar wären. Die Pistenhalter haben sich in der Zukunft großen Herausforderungen zu stellen und haben die Sicherheit auf den Skipisten dem jeweiligen Stand der Technik anzupas-sen. Es liegt eine Vertragshaftung vor, wenn man eine gültige Liftkarte gekauft hat. Der Liftbetreiber hat dem Sportpublikum gegenüber die Qualität der Pistensicherung zu garantieren. Den Liftbetreiber treffen entsprechende Sorgfaltspflichten und haftet dieser bei Verletzungen derartiger Pflichten. Grundsätzlich zu sichern ist der vom Pistenerhalter organisierte Skiraum (Skirouten und Skipisten). Auch der entsprechende Pistenrand und so genannte Sturzräume sind angemessen abzusichern und zu kennzeichnen. Die Haftungsausschlusserklärungen die manche Liftbetreiber in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen sind größtenteils ungültig und sittenwidrig. Der Pistenhalter kann seine Haftung für Personenschäden vertraglich eben nicht ausschließen.

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