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Jeder Verkehrsteilnehmer hat die entsprechende Richtungsänderung bei einem Pkw durch ein Blinkzeichen, bei einem Radfahrer durch ein Handzeichen, ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen.
Dies ist auch in Kreisverkehren vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass derjenige, der in den Kreisverkehr einfährt eine entsprechende Richtungsänderung anzuzeigen hat, als auch derjenige, der sich im Kreisverkehr befindet und den Kreisverkehr verlassen möchte.
Wenn Sie sich also in einem Kreisverkehr befinden und diesen in einen Arm verlassen wollen, haben Sie dies durch ein Signal entsprechend anzuzeigen. Dies dient dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sie eben Ihre Fahrtrichtung ändern wollen.
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