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Das Strassenverkehrsgesetz sieht eine Strafe bis zu CHF 50.000,00 vor. Dies dann, wenn sich ein Motorfahrzeugführer vorsätzlich einer Blutprobe oder einer „Alkohol- oder Drogenvoruntersuchung“, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung er rechnen musste oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt, entzieht oder den Zweck dieser Massnahme vereitelt.
Sollte diese hohe Geldbusse (bis zu CHF 50.000,00) nicht einbringlich sein wird eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten verhängt.
Mit dieser drastischen Strafandrohung sorgt der Gesetzgeber dafür, dass sich niemand angeordneten Kontrollen seiner Fahrtüchtigkeit entzieht.
In diesen Fällen wird nicht einmal geprüft – was im Nachhinein natürlich auch sehr schwer möglich wäre – ob tatsächlich eine Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit beispielsweise durch Alkoholisierung oder Drogeneinfluss vorgelegen hat, sondern reicht allein die Tatsache aus, dass sich der Motorfahrzeugführer einer angeordneten Untersuchung entzogen hat.
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