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RECHTS-TIPPS

Pflichten eines Fahrzeughalters

7/17/2007

Jede Person, die die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges beeinträchtigt, so dass die Gefahr beispielsweise eines Unfalles entsteht kann wegen dieser Übertretung mit einer Busse bis zu CHF 50.000,00 bestraft werden. Derjenige der ein Fahrzeug führt von dem er weiss oder wissen müsste, dass es nicht den entsprechenden Vorschriften entspricht kann wegen dieser Übertretung mit einer Busse bis zu CHF 20.000,00 bestraft werden. Auch der Halter eines Fahrzeuges ist für die Betriebssicherheit verantwortlich. Er untersteht ebenfalls obigen Strafdrohungen wenn er wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges duldet. Als oberflächliches Beispiels angeführt werden kann der sogenannte typische tiefergelegte 3er BMW mit riesigem Heckspoiler. Sollte beispielsweise durch das nicht fachmännische Tieferlegen die Betriebssicherheit gefährdet sein könnten obige Bestimmungen zur Anwendung gebracht werden.

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