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RECHTS-TIPPS

Besondere Befugnisse der Polizei

6/22/2007

Die Polizei ist befugt, Fahrzeuge sicher zu stellen. Sie kann auch den Fahrzeugausweis abnehmen. Insbesondere wird dies dann geschehen, wenn entsprechende Fahrzeuge sich im Verkehr befinden, die nicht zugelassen sind oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden oder die vermeidbaren Lärm erzeugen. Die Polizei hat somit auch die Möglichkeit bei Fahrzeugen, die vermeidbaren Lärm erzeugen, die Weiterfahrt zu verhindern. Dies ist insbesondere für Motorradfahrer riskant, die ihre Auspuffanlagen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen geändert haben und eine Geräuschentwicklung erzeugen, die von den Normmaßen abweichen. Auch kann die Polizei Motorfahrzeugführern, die sich auffällig verhalten, insbesondere durch grobe Verletzungen wichtiger Verkehrsregeln, die auch mutwillig vermeidbaren Lärm verursachen, auf der Stelle den Führerausweis abnehmen. Diese von der Polizei abgenommenen Ausweise werden dann sofort der Regierung übermittelt und entscheidet diese unverzüglich über den Entzug. Bis zu diesem, Entscheid hat die polizeiliche Abnahme eines Ausweises die Wirkung des Entzuges.

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