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RECHTS-TIPPS

Vertragsabschluss durch Schweigen

7/2/2007

Das Handelsgesetzbuch wurde reformiert und wurde ab 01.01.2007 das altgediente HGB durch das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt. Eine für zahlreiche Klein- und mittlere Unternehmen bedeutende Neuerung betrifft die Frage, inwieweit dem bloßen Schweigen im Geschäftsverkehr Erklärungswert beigemessen werden kann. Bisher musste ein Kaufmann unter gewissen Voraussetzungen auf ein Angebot antworten, widrigenfalls sein Schweigen als Zustimmung gewertet werden konnte. Diese Regelung wurde zur Gänze gestrichen, da gerade in Zeiten aggressiver Geschäftsanbotpolitiken dies zu zahlreichen unbeabsichtigten Vertragsabschlüssen hätte führen können, zumal besonders kleinere Unternehmen Schwierigkeiten haben, unverzüglich auf derartige Schreiben zu reagieren. In Zukunft gelten also auch im unternehmerischen Bereich die allgemeinen Regeln des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach bloßes Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden kann. Im Einzelfall, aus der Verkehrssitte oder aus einer Geschäftsbeziehung, kann sich dies jedoch ausnahmsweise trotzdem ergeben.

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