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RECHTS-TIPPS

Fussgängerstreifen

11/27/2006

In der Strassensignalisationsverordnung ist festgehalten, dass das Signal „Fussgängerstreifen“ eben diese Fussgängerübergänge ankündigt, insbesonders solche, die eben ein Fahrzeugführer beispielsweise wegen Kurven oder Kuppen nicht rechtzeitig erkennen kann, oder Fussgängerstreifen auf dicht und schnell befahrenen Straßen (zum Beispiels außerhalb von Verzweigungen ausserorts). Gerade auf den Hauptverkehrsstrassen ist immer wieder zu beobachten, dass die Fussgängerstreifen zwar auf der Strasse relativ deutlich erkennbar sind. Die Erkennbarkeit der Fussgängerstreifen auf der Strasse ist jedoch dann herabgesetzt, wenn die Farbe nicht mehr frisch ist oder insbesonders bei Regen. Aus diesem Grund gäbe es ein weiters Signal gemäss dieser Signalisationsverordnung nämlich „Standort eines Fussgängerstreifens“. Mit dieser Tafel soll eben die Lage eines Fussgängerstreifens verdeutlicht werden. Es wäre wünschenswert, wenn tatsächlich die Fussgängerübergänge nicht nur auf der Fahrbahn sondern eben mit zusätzlichen Signalen wie eben der bekannten dreieckigen Tafel erkennbar gemacht werden würden. Die Strassensignalisationsverordnung sieht dies vor. Dies dient einerseits dem Schutz natürlich der überquerenden Fussgänger andererseits erhöht dies natürlich die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf eben diese Übergänge die mit diesen Tafeln von weitem hin schon erkennbar gemacht werden. Derartige Verkehrstafeln werden jedoch insbesonders auf den Hauptdurchzugsstrassen im Fürstentum Liechtenstein fallweise vermisst.

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